Repression nach Antifaschistischer Gedenkfahrt

Am 17.02.2024 wurden bei Schwerin zwei Reisebusse einer NSU-Gedenktour von einem Großaufgebot der Polizei zum Halten gebracht. Busse und Teilnehmende wurden auf einem Rastplatz von behelmten und vermummten Beamten durchsucht und kontrolliert. Weitere BFE-Einheiten und Wasserwerfer sicherten die Kontrolle ab.

Die Busreisenden befanden sich auf einer Tour zum Gedenken an das NSU-Opfer Mehmet Turgut, der 2004 in Rostock ermordet wurde und dessen Todestag sich am kommenden Wochenende jährt.

Solltest du von dieser Maßnahme betroffen sein, wende dich bitte an die Rote Hilfe Ortsgruppen in Rostock oder Greifswald.

Wir gehen davon aus das nun diverse Ermittlungs- oder Vorverfahren eingeleitet werden. Das bedeutet erst einmal nur, dass es den Anfangsverdacht gibt, dass du eine angebliche Straftat begangen haben könntest. Nach Ende des Ermittlungsverfahrens wird das Verfahren entweder eingestellt oder von der Staatsanwaltschaft Klage erhoben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du Polizei und Staatsanwaltschaft nicht hilfst, ihnen keinerlei Infos gibst, denn sie haben ein Interesse daran, dass es zur Anklage kommt und werden jede Info gegen dich verwenden. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann es sein, dass die Polizei dich einlädt, dich um schriftliche Stellungnahme bittet oder dich zu Hause besucht.

Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen oder einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, auch wenn das im Schreiben suggeriert wird.
Wenn es etwas klarzustellen gibt, kannst du das vor Gericht tun!

Statt einer Vorladung oder Anklageschrift kann dir als Beschuldigte*r auch ein sog. Strafbefehl ins Haus flattern. Das ist ein Urteil ohne Verhandlung! Leg dagegen innerhalb von zwei Wochen einen Einspruch ein: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl mit dem Aktenzeichen … ein“. Damit gewinnst du Zeit, dich zu informieren. Den Einspruch brauchst und solltest du nicht begründen. Wichtig ist nur, dass du die Zweiwochenfrist einhältst, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig!

Tipp: Es ist wichtig, dass dein Einspruch nachweislich das Gericht erreicht. Das funktioniert zum einen gut per Fax. Ein Fax-Bericht, den das Fax – möglichst mit Abdruck der ersten Seite – nach dem Senden ausdruckt, vermerkt mit Datum und Uhrzeit, ob das Schreiben an die korrekte Nummer übersandt wurde. Er ist deshalb ein guter Nachweis. Zum anderen kann der Einspruch auch rechtzeitig vorher per Einschreiben-Rückschein zugesandt werden oder mit Zeug*in abgegeben werden.
Weitere praktische Hinweise zum weiteren Vorgehen findest du in der Broschüre: Was tun wenn’s brennt?!

Solidarität statt Repression! Melde dich bei uns!


Jetzt erst recht!

Dieses Wochenende wird in Rostock an den von der faschistischen Terrorgruppe NSU ermordeten Mehmet Turgut erinnert. Die Tat jährt sich in diesem Jahr zum 20. Mal, kommt und beteiligt euch am Gedenken um den 25. Februar.

  • Freitag 23.02 – 18 Uhr Podiumsdiskussion – Peter-Weiss-Haus
  • Samstag 24.02 – 15 Uhr Demo – Doberaner Platz
  • Sonntag 25.02 – 14 Uhr Gedenkveranstaltung bei der Gedenkstätte für Mehmet Turgut